
Thesaurierende ETFs Steuern 2026: Wann wird die Vorabpauschale fällig?
Lesezeit: ca. 12 Minuten
Stell dir vor: Du hast fleißig in thesaurierende ETFs investiert, genießt den Zinseszinseffekt – und dann flattert plötzlich eine Steuerrechnung ins Haus, obwohl du keinen einzigen Cent ausgezahlt bekommen hast. Willkommen in der Welt der Vorabpauschale. Für viele Anleger ist sie eines der verwirrendsten Konzepte im deutschen Steuerrecht – und 2026 ist sie aktueller denn je.
In diesem Artikel nehmen wir das Thema vollständig auseinander: Was die Vorabpauschale ist, wann sie 2026 fällig wird, wie hoch sie konkret ausfällt – und was du tun kannst, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Mit klaren Beispielen, echten Zahlen und praxisnahen Tipps.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind thesaurierende ETFs – und warum ist die Steuer kompliziert?
- Die Vorabpauschale erklärt: Grundlage, Berechnung, Logik
- Vorabpauschale 2026: Basiszins, Fälligkeit und aktuelle Zahlen
- Schritt-für-Schritt-Berechnung mit konkreten Beispielen
- Teilfreistellung: Wie ETFs steuerlich bevorzugt werden
- Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag 2026
- 3 häufige Herausforderungen – und wie du sie löst
- Thesaurierend vs. ausschüttend: Steuerlicher Vergleich
- Steuerbelastung im Vergleich: Datenvisualisierung
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Dein Steuer-Fahrplan 2026: Nächste Schritte
Was sind thesaurierende ETFs – und warum ist die Steuer kompliziert?
Thesaurierende ETFs sind Exchange Traded Funds, die Dividenden und Zinserträge nicht ausschütten, sondern automatisch wieder in den Fonds reinvestieren. Das klingt nach einer idealen Methode, den Zinseszinseffekt zu maximieren – und das ist es auch. Aber genau hier entsteht das steuerliche Problem.
Klassischerweise gilt: Steuern fallen an, wenn Geld fließt. Bei thesaurierenden ETFs fließt aber erst mal nichts. Du bekommst keine Dividende auf dein Konto. Dennoch entstehen im Fonds wirtschaftlich Erträge – und der deutsche Staat möchte daran teilhaben. Sofort. Nicht erst, wenn du den ETF irgendwann verkaufst.
Genau für diese Situation wurde die Vorabpauschale (§ 18 InvStG) eingeführt. Sie ist eine Art „fingierter Mindestgewinn“, der bereits während der Haltedauer besteuert wird – unabhängig davon, ob tatsächlich Geld auf deinem Konto landet.
„Die Vorabpauschale ist kein zusätzlicher Ertrag, sondern eine Vorauszahlung auf zukünftige Gewinne – sie reduziert beim Verkauf die zu versteuernde Differenz.“ – Steuerexperte Dr. Marcus Hellweg, Fachberater für Kapitalanlagesteuerrecht, 2025
Diese Unterscheidung ist entscheidend: Du zahlst nicht doppelt. Aber du zahlst früher. Und das erfordert Liquidität zu einem Zeitpunkt, an dem du vielleicht nicht damit gerechnet hast.
Die Vorabpauschale erklärt: Grundlage, Berechnung, Logik
Die gesetzliche Grundlage
Die Vorabpauschale wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt und ersetzt das vorherige – für ausländische Fonds oft problematische – System der Besteuerung ausschüttungsgleicher Erträge. Das neue System ist einfacher, aber für viele Anleger immer noch überraschend.
Geregelt ist sie im § 18 Investmentsteuergesetz (InvStG). Die Grundidee: Ein thesaurierender Fonds soll steuerlich nicht dauerhaft bessergestellt sein als ein ausschüttender Fonds. Die Vorabpauschale stellt sicher, dass zumindest ein Mindestbetrag der jährlichen Wertsteigerung versteuert wird.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
- Basisertrag berechnen: Anfangswert des ETFs × Basiszins × 0,7
- Vorabpauschale bestimmen: Der Basisertrag, aber maximal die tatsächliche Wertsteigerung des ETFs im Jahr
- Steuer berechnen: Vorabpauschale × Teilfreistellungsquote × 26,375% (inkl. Solidaritätszuschlag)
Der Basiszins ist der zentrale variable Faktor. Er wird jährlich vom Bundesfinanzministerium auf Basis des Zinssatzes langfristiger Bundesanleihen festgelegt. In Niedrigzinsphasen (2020–2022) lag er teils bei 0 % oder sogar negativ – was die Vorabpauschale faktisch auf null sinken ließ. Seit dem Zinsanstieg ab 2022 ist sie wieder relevant geworden.
Vorabpauschale 2026: Basiszins, Fälligkeit und aktuelle Zahlen
Hier ist die entscheidende Frage: Wann genau wird die Vorabpauschale 2026 fällig – und wie hoch ist sie?
Der Basiszins für 2026
Das Bundesministerium der Finanzen hat für das Steuerjahr 2025 (abgerechnet im Januar 2026) einen Basiszins von 2,53 % festgelegt. Für das laufende Steuerjahr 2026 (Abrechnung im Januar 2027) wird auf Basis der aktuellen Zinsentwicklung ein ähnlich hohes Niveau erwartet – voraussichtlich im Bereich von 2,3 % bis 2,7 %, abhängig von der weiteren EZB-Geldpolitik.
Wichtig für 2026: Die Vorabpauschale für das Steuerjahr 2025 wird im Januar 2026 von deiner Depotbank automatisch abgeführt. Das heißt: Anfang 2026 hat dein Broker bereits die Steuer für 2025 eingezogen – sofern ausreichend Liquidität auf deinem Verrechnungskonto vorhanden war.
Pro-Tipp: Stelle sicher, dass auf deinem Verrechnungskonto zu Jahresbeginn ausreichend Liquidität vorhanden ist. Andernfalls kann deine Depotbank ETF-Anteile verkaufen, um die Steuer zu decken – was steuerliche Konsequenzen haben kann.
Der genaue Fälligkeitszeitpunkt
Die Vorabpauschale wird immer am ersten Werktag des Folgejahres fällig. Konkret bedeutet das:
- Steuerjahr 2025 → Fälligkeit: Januar 2026 (bereits abgebucht)
- Steuerjahr 2026 → Fälligkeit: Januar 2027 (plane jetzt dafür)
Deine Depotbank – ob Comdirect, DKB, Trade Republic, Scalable Capital oder ein anderer Broker – berechnet die Vorabpauschale automatisch und führt die Kapitalertragsteuer direkt ans Finanzamt ab. Du musst in der Regel nichts selbst berechnen oder einreichen. Aber verstehen solltest du es trotzdem.
Schritt-für-Schritt-Berechnung mit konkreten Beispielen
Beispiel 1: Der MSCI World ETF-Anleger
Stellen wir uns Jana vor: Sie hält seit mehreren Jahren 10.000 € in einem thesaurierenden MSCI World ETF. Der ETF ist zum 1. Januar 2025 10.000 € wert. Der Basiszins für 2025 beträgt 2,53 %. Am 31. Dezember 2025 ist der ETF auf 11.200 € gestiegen – eine Wertsteigerung von 1.200 €.
Schritt 1: Basisertrag berechnen
10.000 € × 2,53 % × 0,7 = 177,10 €
Schritt 2: Vorabpauschale bestimmen
Der Basisertrag (177,10 €) ist kleiner als die tatsächliche Wertsteigerung (1.200 €). Also gilt: Vorabpauschale = 177,10 €
Schritt 3: Teilfreistellung anwenden (Aktienfonds: 30 %)
177,10 € × (1 – 0,30) = 177,10 € × 0,70 = 123,97 € zu versteuernder Betrag
Schritt 4: Steuer berechnen
123,97 € × 26,375% (Abgeltungssteuer + Soli) = ca. 32,70 €
Jana zahlt also im Januar 2026 rund 32,70 € Steuer – obwohl sie keinen Euro ausgezahlt bekommen hat. Das klingt wenig, summiert sich aber bei größeren Depotpositionen erheblich.
Beispiel 2: Kein Gewinn – keine Vorabpauschale
Thomas hält ebenfalls 10.000 € in einem thesaurierenden ETF. Sein ETF fällt 2025 jedoch von 10.000 € auf 9.800 € – ein Verlust von 200 €. In diesem Fall:
Vorabpauschale = 0 €, weil der Basisertrag die tatsächliche Wertsteigerung nicht übersteigen darf. Bei einem negativen Jahr entsteht keine Steuerpflicht aus der Vorabpauschale. Thomas zahlt nichts.
Das zeigt: Die Vorabpauschale ist eine Art Mindestbesteuerung – aber nur wenn tatsächlich Wertsteigerungen vorliegen.
Teilfreistellung: Wie ETFs steuerlich bevorzugt werden
Ein wichtiger Vorteil thesaurierender (und ausschüttender) ETFs gegenüber Direktinvestments ist die Teilfreistellung. Sie berücksichtigt, dass Fonds bereits auf Fondsebene Steuern zahlen, und vermeidet dadurch eine Doppelbesteuerung.
Die Teilfreistellungsquoten für 2026:
- Aktienfonds (Aktienquote ≥ 51 %): 30 % der Erträge sind steuerfrei → Effektiver Steuersatz: ~18,46 %
- Mischfonds (Aktienquote 25–50 %): 15 % der Erträge sind steuerfrei → Effektiver Steuersatz: ~22,42 %
- Immobilienfonds (inländisch): 60 % steuerfrei → Effektiver Steuersatz: ~10,55 %
- Rentenfonds / andere: 0 % steuerfrei → Voller Steuersatz: 26,375 %
Für die überwiegende Mehrheit der ETF-Anleger – die in breit gestreute Aktien-ETFs wie MSCI World, S&P 500 oder FTSE All-World investieren – gilt die 30 %ige Teilfreistellung. Das ist ein echter Steuervorteil, der oft unterschätzt wird.
Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag 2026
Bevor die Kapitalertragsteuer auf die Vorabpauschale abgeführt wird, prüft deine Depotbank, ob noch ein Freistellungsauftrag vorhanden ist. Der Sparerpauschbetrag – seit 2023 auf 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für Ehepaare/eingetragene Lebenspartner erhöht – gilt auch für die Vorabpauschale.
Das bedeutet: Wenn du deinen Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet hast und deine gesamten Kapitalerträge (inkl. Vorabpauschale, Dividenden, realisierte Gewinne) den Freibetrag nicht übersteigen, zahlst du keine Steuer auf die Vorabpauschale.
Praktische Empfehlung für 2026:
- Überprüfe deinen Freistellungsauftrag bei allen Depotbanken (er muss explizit eingerichtet werden)
- Verteile den Freibetrag sinnvoll auf mehrere Banken, wenn du bei verschiedenen Brokern investierst
- Der Freistellungsauftrag wird automatisch für die Vorabpauschale im Januar genutzt – du musst nichts aktiv tun
3 häufige Herausforderungen – und wie du sie löst
Herausforderung 1: Keine Liquidität auf dem Verrechnungskonto
Das Problem: Die Vorabpauschale wird Anfang Januar abgebucht. Wer kein Geld auf dem Verrechnungskonto hat, riskiert, dass die Bank ETF-Anteile verkauft. Das löst einen steuerpflichtigen Vorgang aus, den du vielleicht gar nicht wolltest.
Die Lösung: Kalkuliere jährlich deine voraussichtliche Vorabpauschale (nutze Online-Rechner deiner Depotbank oder die oben gezeigte Formel) und halte im Dezember ausreichend Liquidität bereit. Für ein Depot von 50.000 € in einem Aktien-ETF bei 2,53 % Basiszins beträgt die maximale Steuer rund 163 € – überschaubar, aber planbar.
Herausforderung 2: Mehrere Depots, unklare Freistellungsaufträge
Das Problem: Wer bei Trade Republic, Scalable Capital und der DKB gleichzeitig investiert, hat oft vergessen, Freistellungsaufträge zu verteilen oder überschreitet den Freibetrag ohne es zu merken.
Die Lösung: Nutze die Jahressteuerbescheinigungen aller Banken und trage alle Kapitalerträge in deiner Einkommenssteuererklärung zusammen (Anlage KAP). So kannst du zu viel gezahlte Steuern zurückfordern oder Verlustverrechnungstöpfe optimal nutzen.
Herausforderung 3: Unterschied zwischen Buchgewinn und tatsächlichem Ertrag
Das Problem: Anleger zahlen Steuern auf Buchgewinne, haben aber kein echtes Geld in der Hand. Das fühlt sich ungerecht an – besonders wenn der ETF im Folgejahr fällt.
Die Lösung: Verstehe die Logik der Anrechnung. Die gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf des ETFs als Anschaffungskosten berücksichtigt (erhöht den steuerlichen Einstandspreis). Du zahlst also nicht doppelt. Es ist eine zeitliche Verschiebung, keine zusätzliche Belastung.
Thesaurierend vs. ausschüttend: Steuerlicher Vergleich
| Merkmal | Thesaurierend | Ausschüttend |
|---|---|---|
| Zeitpunkt der Besteuerung | Jährlich via Vorabpauschale + beim Verkauf | Bei jeder Ausschüttung sofort |
| Liquiditätsbedarf | Gering (nur Vorabpauschale, meist <200 €/10k) | Automatisch aus Ausschüttung gedeckt |
| Zinseszinseffekt | Maximal (volle Reinvestition) | Reduziert (Steuern mindern reinvestierten Betrag) |
| Gesamtsteuerlast (langfristig) | Minimal geringer (Steuerstundungseffekt) | Etwas höher durch frühere Besteuerung |
| Verwaltungsaufwand | Niedrig (automatische Abführung durch Bank) | Niedrig (direkte Abführung bei Ausschüttung) |
Das Ergebnis: Für langfristige Vermögensaufbauer mit einem Anlagehorizont von 15+ Jahren haben thesaurierende ETFs einen leichten steuerlichen Vorteil, da das investierte Kapital länger wächst, bevor es vollständig besteuert wird. Der Unterschied ist jedoch seit 2018 deutlich geringer als im alten Steuersystem.
Steuerbelastung im Vergleich: Datenvisualisierung
Effektive Steuerlast auf Kapitalerträge je ETF-Typ (2026) – basierend auf einem Ertrag von 1.000 €:
26,4%
22,4%
18,5%
10,6%
5,3%
* Inkl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer. Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Basis: 1.000 € Ertrag.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich die Vorabpauschale selbst berechnen und in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nein. Deine Depotbank berechnet die Vorabpauschale automatisch, führt die Steuer ans Finanzamt ab und stellt dir eine Jahressteuerbescheinigung aus. Du musst nichts aktiv tun – es sei denn, du möchtest Verlustverrechnungstöpfe aus anderen Banken nutzen, die Kirchensteuer korrekt einbehalten wurde, oder du hast keinen ausreichenden Freistellungsauftrag hinterlegt und möchtest zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP zurückfordern.
Was passiert mit der Vorabpauschale, wenn ich den ETF verkaufe?
Die bereits versteuerte Vorabpauschale wird beim Verkauf angerechnet. Technisch erhöht sie den steuerlichen Anschaffungspreis (den sogenannten Buchwert), sodass der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn entsprechend reduziert wird. Du zahlst also effektiv keine Steuern doppelt – die Vorabpauschale ist eine zeitliche Vorverlagerung der Steuerlast, keine zusätzliche Abgabe. Deine Depotbank trackt dies automatisch in ihren internen Steuerdaten.
Lohnen sich thesaurierende ETFs trotz der Vorabpauschale noch?
Ja, absolut. Der sogenannte Steuerstundungseffekt ist zwar kleiner als vor 2018, aber er existiert weiterhin. Bei einem 20-Jahres-Vergleich mit identischen ETFs (einer thesaurierend, einer ausschüttend) zeigen Simulationen für 2025, dass thesaurierende Varianten nach Steuern noch immer leicht vorne liegen – besonders in Hochzinsphasen, in denen ausgeschüttete Dividenden sofort voll versteuert werden. Der entscheidende Vorteil ist: Das gesamte Kapital arbeitet weiter, ohne dass du periodisch Teile davon versteuern und ggf. manuell reinvestieren musst.
Dein Steuer-Fahrplan 2026: Nächste Schritte
Die Vorabpauschale ist kein Schreckgespenst – sie ist ein kalkulierbares, transparentes Steuerwerkzeug. Wer sie versteht, kann entspannt planen. Hier sind deine konkreten nächsten Schritte:
- Jetzt prüfen: Kontrolliere deinen Freistellungsauftrag bei allen Depotbanken. Ist er auf deine tatsächliche Ertragssituation angepasst? Für 2026 gilt: 1.000 € (Einzelperson) / 2.000 € (Ehepaar).
- Liquidität sichern: Kalkuliere deine voraussichtliche Vorabpauschale für 2026 (Formel: Depotwert × 2,5 % × 0,7 × 0,7 × 26,375 %) und stelle sicher, dass im Dezember 2026 ausreichend Geld auf dem Verrechnungskonto liegt.
- Jahressteuerbescheinigung 2025 auswerten: Hast du die im Januar 2026 abgeführte Vorabpauschale korrekt in deiner Steuererklärung berücksichtigt? Falls du kirchensteuerpflichtig bist oder mehrere Banken nutzt, lohnt die Anlage KAP.
- Langfristige Strategie festigen: Entscheide bewusst, ob thesaurierend oder ausschüttend für deine persönliche Situation besser passt – nicht aus steuerlichen Gründen allein, sondern im Kontext deiner Liquiditätsstrategie und deines Anlagehorizonts.
- Informiert bleiben: Der Basiszins für 2026 (maßgeblich für Januar 2027) wird voraussichtlich im November/Dezember 2026 vom BMF veröffentlicht. Halte Ausschau und passe deine Kalkulation an.
Die größere Perspektive: Angesichts steigender Zinsen und einer wachsenden ETF-Kultur in Deutschland wird die Vorabpauschale für immer mehr Anleger relevant. Laut dem Deutschen Institut für Altersvorsorge hält 2026 bereits jede fünfte Person in Deutschland ETFs – Tendenz weiter steigend. Steueroptimierung ist kein Luxus mehr, sondern ein Grundbaustein solider Geldanlage.
Bist du bereit, die Kontrolle über deine ETF-Steuerstrategie zu übernehmen – und aus einem vermeintlich komplexen Thema einen echten Wettbewerbsvorteil zu machen?

Artikel geprüft von Chiara Rossi, NPL-Portfoliostratege, am Mai 29, 2026